„Frage nicht was der Verein für Dich tun kann, sondern was Du für den Verein tun kannst!“
Mit diesem leicht veränderten Zitat von John F. Kennedy will ich so einmal die Frage aufwerfen: Wozu das Ganze???

Wir wollen versuchen unser Hobby,
den RC Modellbau,
das Springen und Fliegen mit RC Cars,
Speedrun
sowie den Spaß an der Gemeinschaft auf eine breite Basis zu stellen. Das geht nur mit EUCH!!

Ich weis ja nicht wie es Euch bisher so ergangen ist wenn Ihr anderen RC-Fahrern etwas von Eurem Hobby erzählt habt… Bei mir war es meistens erstmal ein müdes Lächeln, dann ein Kopfschütteln gefolgt meistens von dem Satz „Was tut ihr den Autos nur an“…
Wenn man dann doch mal einen dieser „Fachleute“ davon überzeugen konnte mit zukommen und es mal selber zu testen… naja was soll ich sagen viele bashen jetzt auch 😉

Strecken oder Plätze wo wir unserem Hobby nachgehen können gibt es (zumindest offiziell) nicht viele, zum Glück brauchen wir ja nicht viel… ein paar Hügel, etwas Platz und 2-3 andere ist ein guter Anfang, wenn jetzt noch jemand 2 Rampen dabei hat… Perfekt 🙂

Also wo wird gefahren? Meistens illegal in Sandkuhlen, Steinbrüchen, Kieswerken oder auf Parkplätzen… Wo kein Kläger, da kein Richter… kaputt machen wir ja meistens nichts außer unseren Autos…
Eine Idee das Ganze für uns besser zu machen ist die Möglichkeit als Vereinsmitglied an Firmen oder Gemeinden heranzutreten und um Erlaubnis zu fragen ob man an diesem oder jenen Platz fahren darf, so wird man doch eher Ernst genommen. Ein 2. Punkt ist, was passiert wenn etwas passiert? Ok wenn mich mein Kumpel mit seinem RC Car „über den Haufen fährt“ dann ist er bzw. seine Haftpflicht zuständig, ganz klar!
Hierzu 2 Vorteile:
1. Wir versuchen gerade mit einer großen Versicherungsgesellschaft einen Rahmenvertrag abzuschließen, da die meisten Gesellschaften keine Vorstellung davon haben was wir tun und womit…
2. möchten wir eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen, so dass allen nicht zuordnebaren Schäden oder Schäden aufgrund von fehlender Wegesicherung abgesichert sind, ausgenommen sind Schäden durch die Fahrzeuge

Wie immer im Leben… kein Vorteil ohne Nachteil 🙁
Solch eine Organisation, Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit usw. kostet leider auch Geld…

Daher haben wir als Vorstand des Vereins folgende Beitragssatzung beschlossen:

Beitragsordnung 2019 GRCW RC Freunde Deutschland e.V.

Die Gründungsversammlung des GRCW RC Freunde Deutschland e.V. hat am 19.05.2018 beschlossen das der Vorstand eine Beitragsordnung erstellen und beschließen soll. Diese wird dann bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt oder angepaßt.
Folgende Beitragsordnung wurde vom Vorstand einstimmig beschlossen:

Beitragsordnung des GRCW RC Freunde Deutschland e.V.

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Die Beiträge werden jeweils zum Beginn der Saison (1. Mai) fällig. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

3. Der jährliche Beitrag beträgt:
a. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
aktive Mitglieder: 20,00 EUR
b. Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
Fördermitglieder: 10,00 EUR.
c. Für Jugendliche (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr)
Fördermitglieder 5,00 EUR
d. Für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 0,00 EUR
e. Familien (2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder / Jugendliche)
Fördermitgliedschaft 20,00 EUR

4. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 5,00 EUR, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und zusammen mit dem Jahresbeitrag im Lastschriftverfahren eingezogen
wird oder per PayPal an info@grcw-ev.de zu zahlen ist.

5. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

6. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

Beschlossen am 25.02.2019